Kompressionsstrümpfe Krankenkasse Stützstrümpfe auf Rezept

Autor: Dr. Lisa Dinh
Datum: 15.06.2020
Lesezeit: 2:39 min

Kompressionsstrümpfe sind nicht verschreibungspflichtig, aber um einiges teurer, wenn man sie ohne Rezept kauft. Mit Rezept kosten maßgeschneiderte Kompressionsstrümpfe ca. 20 - 50 € (Eigenanteil).

Ohne Zuzahlung der Krankenkasse muss man mit 200 - 300 € rechnen. Ein Besuch beim Arzt lohnt sich also, wenn tatsächlich eine medizinische Indikation vorliegt! In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für 1 Paar Strümpfe pro Jahr, wenn der Arzt es begründen kann, sogar Quartalsweise. Die Strümpfe halten bei ständiger verwendung maximal 6 Monate, wenn diese entsprechend gepflegt- und nicht durch scharfe Gegenstände beschädigt werden. Wenn man sich mit erfahrenen Patienten unterhält, wird die Haltbarkeit meistens mit maximal 4 - 5 Monaten angegeben.

Welche Ärzte verschreiben Kompressionsstrümpfe?

Jeder normale Arzt kann Kompressionsstrümpfe verschreiben, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Neben dem Allgemeinmediziner sind Frauenärztinnen, Phlebologen, Sportmediziner und Venenchirurgen besonders oft mit Patienten konfrontiert, die Kompressionsstrümpfe benötigen.

Wann übernimmt die Krankenkasse und wann nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten immer, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und ein Arzt ein Rezept ausstellt. Die Leistung ist in der Produktgruppe 17 (Kompressionstherapie) des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkassen beschrieben. Die höhe des Eigenanteils ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Die häufigsten medizinischen Indikationen sind:

  • Varikose
  • venöse Insuffizienz
  • Beinvenenthrombose
  • Thrombophlebitis
  • Alle möglichen Ödeme wie zum Beispiel lymphöde etc.

Natürlich gibt es jede Menge sonderfälle, wie zum Beispiel in der Schwangerschaft. Eine Frauenärztin, die bei einer Patientin eine hohe Anfälligkeit für Krampfadern oder eine Thrombose erkennt, kann Kompressionsstrümpfe verschreiben. Bei anderen Krankheiten wie der arteriellen Verschlusskrankheit, der dekompensierte Herzinsuffizienz oder einer septischen Phlebitis, dürfen auf keinen Fall Kompressionsstrümpfe verschrieben werden, da dies zu einer Verschlimmerung führt. Ob Sie Kompressionsstrümpfe benötigen oder nicht, kann nur durch einen Besuch beim Arzt endgültig geklärt werden.

Wie muss ein Rezept für Kompressionsstrümpfe aussehen?

Wer sich Kompressionsstrümpfe verordnen lässt, sollte sich dafür immer ein separates Rezept ausstellen lassen, dass das Feld #7 “Hilfsmittel” angekreuzt hat.

  • Zusätzlich sollten folgende Angaben auf dem Rezept zu finden sein:
  • Diagnose / Krankheitsbild mit ICD-10 Code
  • Nummer des Hilfsmittels und Bezeichnung
  • Anzahl der Strumpfpaare oder Strumpfhosen
  • Kompressionsklasse (KKL 1 - KKL 4)
  • Länge der Strümpfe (bis Waden, Knie oder Oberschenkel)
  • Offene oder geschlossene Fußspitze
  • Anmerkung für „Maßanfertigung“
  • Strickart des Strumpfes (flachgestrickt oder Rundgestrickt)
  • Falls benötigt, zusätzliche Hilfsmittel wie Haftband, Hautkleber oder Anziehhilfen.

Wenn die Ausstellung des Rezeptes zum ersten Mal erfolgt, bekommt der Patient aus hygienischen Gründen ein weiteres Paar zum Wechseln. Danach dürfen die Kompressionsstrümpfe nur noch einzeln (paarweise) verschrieben werden. Wer nach 6 Monaten ein weiteres Paar benötigt, muss sich also ein weiteres Rezept vom Arzt ausstellen lassen.

Wenn der Arzt sich entscheidet Kompressionsstrümpfe mit einer Einzelproduktverordnung zu verschreiben, sollte die Begründung für diese unbedingt auf dem Rezept angegeben werden, da es sonst zu Rückfragen der Krankenkasse kommen kann. Eine Einzelproduktverordnung erfolgt immer dann, wenn nur ein ganz bestimmtes Produkt für die Behandlung geeignet ist oder der Arzt mit einem bestimmten Produkt die besten Ergebnisse erzielt hat.

An- und Ausziehen durch Pflegedienst

Es ist sehr Anstrengend und auswendig, Kompressionsstrümpfe an und auszuziehen. Beeinträchtigte oder Alte Menschen, können dies unter Umständen nicht mal mit einer Anziehhilfe bewerkstelligen.

In diesen Fällen, kann der zuständige Arzt eine häusliche Krankenpflege Verordnen (dies hat nichts mit dem Rezept zu tun) und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Weitere Links

Hier geht es zum offiziellen Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen, in dem die genaue Verordnung der Kompressionsstrümpfe geregelt ist: hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de